Strafverteidigung
Als Beschuldigter oder Beschuldigte einer Straftat haben Sie bereits im Ermittlungsverfahren das Recht auf anwaltliche Beratung. Wir unterstützen Sie schon hier bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Ein Tatvorwurf kann zu diesem Zeitpunkt bereits aus dem Weg geräumt werden.
Falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt oder Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sind wir sowohl als Pflichtverteidigerinnen als auch im Rahmen der Wahlverteidigung für Sie tätig.
Wir vertreten insbesondere im Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht weist im Vergleich zum Strafverfahren gegen Erwachsene einige Besonderheiten auf. So steht beim Jugendstrafrecht der Erziehungscharakter im Vordergrund und die Bestrafung ist im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht deutlich milder. Insbesondere bei dem Vorwurf jugendtypischer Straftaten, wie Diebstahl, Sachbeschädigung (Graffitti), Körperverletzung oder das Erschleichen von Beförderungsleistungen (Fahren ohne Fahrschein) ist oft sogar die Einstellung des Verfahrens möglich. Aber auch bei dem Vorwurf schwererer Delikten gilt es die Vorteile des Jugendstrafrechts maximal auszuschöpfen.
Ausnahmslos übernehmen wir keine Mandate mit den Vorwürfen sexueller Gewalt oder Straftaten mit faschistischem Hintergrund.