Opfervertretung
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Wenn Sie Opfer einer Gewalttat geworden sind, so können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit besteht z.B. bei Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch von Kindern, sexueller Nötigung, Körperverletzungen, Stalking, versuchter Mord/Totschlag und auch den Hinterbliebenen (z.B. Eltern, Kinder, Geschwister) einer getöteten Person steht diese Möglichkeit zu. Wir unterstützen insbesondere Betroffene von sexualisierter, geschlechtsspezifischer, homophober, rassistischer, antisemitischer und sonstiger menschenverachtender Gewalt.
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Wenn Sie akut (häuslicher) Gewalt oder Stalking ausgesetzt sind, so können wir für Sie Abwehrmaßnahmen erwirken. Zögern Sie nicht und suchen Sie sich schnellstmöglich Hilfe.
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Zur Dokumentation Ihrer Verletzungen können Sie sich an die Gewaltschutzambulanz der Charité Berlin oder an jede andere lokale Gewaltschutzabulanz wenden. Wir raten dies im jeden Fall zu tun, da die Dokumentation einen möglichen Strafprozess erheblich erleichtert.
Falls die Polizei noch nicht involviert war, so stehen Sie nun vor der Entscheidung, ob Sie die Straftat bei der Polizei anzeigen. Wir helfen und unterstützen Sie schon gerne bei diesem Schritt. -
Nach einer Strafanzeige und Ihrer Aussage bei der Polizei entscheidet nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen die Staatsanwaltschaft, ob sie Anklage gegen den Täter erhebt oder das Verfahren einstellt. Wenn Anklage erhoben wird, so geht das Verfahren in ein gerichtliches Verfahren über. Sie können dem Verfahren in jedem Stadium als sogenannte Nebenkläger:in beitreten.
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Die Nebenklage ermöglicht es sowohl den Verletzten als auch den Hinterbliebenen nicht lediglich als Zeug:in aufzutreten, sondern eine aktive Rolle im Strafverfahren und damit Einfluss auf dessen Ausgang zu nehmen.
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Ihnen stehen als NebenklägerIn u.a. folgende Rechte zu:
anwaltliches Akteneinsichtsrecht
Beweisantragsrecht
Rechtsmitteleinlegungsrecht
Recht auf kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung
Dabei handelt es sich um eine psychische Unterstützung durch eine geschulte Person, die Ihnen vor, während und nach der Verhandlung und/ oder schon bei der polizeilichen Vernehmung zur Seite steht
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Ja, Sie können Schmerzensgeldansprüche im sogenannten Adhäsionsverfahren gegen den Angeklagten geltend machen.
Dies ist allerdings auch möglich, wenn keine Strafanzeige erfolgt ist,
in einem sepertaten zivilrechtlichen Verfahren. -
Zur weiteren Unterstützung können Sie sich an folgenden Betroffenenstellen wenden:
Bei häuslicher Gewalt an Frauen* und Kindern: BIG e.V. & Signal
Bei sexualisierter Gewalt an Frauen*: Lara e.V.
Bei sexualisierter Gewalt an Kindern: Wildwasser e.V.
Bei rechtsextremer, rassistischer & antisemitischer Gewalt:
Reach out Berlin & OFEK e.V.
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Die Beratungsgebühr bei uns beträgt 200,00 €. Für von Gewalt Betroffene besteht die Möglichkeit einer kostenlosen Erstberatung mit einem Hilfecheck vom Weißen Ring e.V.
Bei Vorliegen eines Deliktes mit einer hohen Strafandrohung, wie z.B. Vergewaltigung, übernimmt der Staat die anwaltlichen Kosten.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen hinsichtlich der Kostenübernahme, wir beraten Sie hierzu gern.